Juniorklasse

Die Juniorklassen – Ein zusätzliches Schuljahr zum besseren Start

Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden in Baden-Württemberg die Grundschulförderklassen aufgehoben und es gibt stattdessen Juniorklassen.

Die Juniorklassen sind der ersten Klasse vorgeschaltet, gehören zur Grundschule, haben einen Unterrichtsumfang von 25 Wochenstunden und eine Klassengröße von 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern. Die Kinder, die die Juniorklasse besuchen sind schulpflichtig.

Dieses Schuljahr in der Juniorklasse ist für Kinder gedacht, die beim Schulstart in ihrer Entwicklung – zum Beispiel in Sprache, Denken, Bewegung oder im sozialen Verhalten – noch Unterstützung brauchen.

Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes in die Juniorklasse trifft die Schulleitung, der für das Kind zuständigen Schule, im Rahmen der Schulanmeldung. Grundlage für die Entscheidung ist eine umfassende Gesamtbewertung. Dabei fließen die Beobachtungen der Kooperationslehrkraft, der Sprachförderkraft, wenn das Kind an der Sprachförderung vor der Einschulung teilgenommen hat sowie die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung (ESU) ein. Außerdem kann die Schule das Kind zur Durchführung einer pädagogischen Bewertung einladen bzw. ein Gutachten des Gesundheitsamtes anfordern.

In dieser Gesamtbewertung muss deutlich werden, dass der sprachliche und/oder der Entwicklungstand in anderen Bereichen noch nicht altersentsprechend ist und daher zu erwarten wäre, dass das Kind nicht erfolgreich am Unterricht der ersten Klasse teilnehmen kann.

In den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 kann die Schulleitung einen Besuch der Juniorklasse empfehlen. Die Eltern entscheiden, ob das Kind die Juniorklasse besucht. Ab dem Schuljahr 2028/2029 entscheidet die Schulleitung über den verpflichtenden Besuch der Juniorklasse.

Ziel der Juniorklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern um ihnen einen erfolgreichen Schulstart und die Teilnahme am Unterricht der Grundschule zu ermöglichen.

Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, haben einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Sie gehen nicht in eine Juniorklasse, sondern werden entweder inklusiv in der Regelschule unterrichtet oder besuchen eine Schule, die das Kind entsprechend fördern kann (SBBZ).

Wenn Kinder erst sehr kurze Zeit in Deutschland sind und über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, können sie in einer Vorbereitungsklasse (VKL) Deutsch lernen.

Ziel der Juniorklassen ist es, diese Kinder gezielt zu fördern und systematisch auf den Schuleintritt vorzubereiten, um ihnen einen erfolgreichen Start in die Schullaufbahn zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wegweiser-bw.de/material/schule

Die Leitung der Juniorklasse an der Grundschule Zell hat Frau Annette Linckh (linckh@grundschulezell.de)